Wer Bürgergeld (ehemals Hartz IV) bezieht und umziehen muss, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Umzugskosten vom Jobcenter übernehmen lassen. In diesem Ratgeber erklären wir, wie das funktioniert.
Wann übernimmt das Jobcenter Umzugskosten?
Das Jobcenter übernimmt Umzugskosten, wenn der Umzug notwendig ist. Das ist der Fall bei:
- Aufforderung durch das Jobcenter — z.B. weil die aktuelle Wohnung zu teuer ist (Senkung der Kosten der Unterkunft)
- Arbeitsaufnahme — der Umzug ist nötig, um eine neue Arbeit anzutreten
- Familiäre Gründe — Trennung, Familienzuwachs, Pflegebedürftigkeit
- Gesundheitliche Gründe — ärztliches Attest erforderlich
- Unzumutbare Wohnverhältnisse — Schimmel, bauliche Mängel
Der Antrag: Schritt für Schritt
- Vor dem Umzug: Genehmigung beim Jobcenter beantragen. Ohne vorherige Genehmigung werden Kosten in der Regel nicht übernommen!
- Begründung: Schriftlich erklären, warum der Umzug notwendig ist.
- Neue Wohnung: Die neue Wohnung muss den Richtwerten des Jobcenters für Miete und Größe entsprechen (in Leipzig: ca. 50 m² für 1 Person, ca. 366 € Kaltmiete).
- Kostenvoranschläge: In der Regel verlangt das Jobcenter 2–3 Angebote von Umzugsfirmen. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für das Jobcenter.
- Genehmigung abwarten: Erst nach schriftlicher Zusage umziehen.
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?
Bei genehmigtem Umzug werden in der Regel übernommen:
- Umzugsfirma: Kosten für den Transport (günstigstes Angebot)
- Mietkaution: Als Darlehen (muss zurückgezahlt werden)
- Doppelte Miete: Für den Übergangsmonat (wenn unvermeidbar)
- Renovierungskosten: Falls im alten Mietvertrag vereinbart
Nicht übernommen werden in der Regel:
- Umzug in Eigenregie (Mietwagen, Helfer)
- Kosten über dem günstigsten Angebot
- Umzüge ohne vorherige Genehmigung
Tipps für einen reibungslosen Ablauf
- Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich — mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Umzug.
- Holen Sie die Angebote bei seriösen Umzugsfirmen ein, die mit Jobcenter-Aufträgen Erfahrung haben.
- Bewahren Sie alle Belege auf — Rechnungen, Quittungen, Korrespondenz mit dem Jobcenter.
- Falls der Antrag abgelehnt wird: Legen Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein.
Wir helfen Ihnen
Wir arbeiten regelmäßig mit Kunden zusammen, die über das Jobcenter umziehen. Wir kennen die Anforderungen, erstellen ein Angebot im richtigen Format und rechnen direkt mit Ihnen ab. Rufen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos.